No Border No Nation – Stop Deportation!

Ein Fokus auf viele jener österreichischen Gesetze, mit denen sich Studierende aus Nicht-EWR-Staaten herumzuschlagen haben: Für sie ist es fast unmöglich in Österreich zu studieren. Ihnen werden immense bürokratische sowie finanzielle Hürden in den Weg gelegt.
Ausländische Studierende müssen einen Antrag auf ein Studierendenvisum stellen. Dieses Visum kann nur im Heimatland beantragt werden.
Für Studierende an Universitäten, die eine Aufnahmeprüfung verlangen, bedeutet das nach Österreich zu fliegen, um sich zu inskribieren, die Prüfungen zu bestehen, wieder zurück zu fliegen, den Antrag auf ein Visum zu stellen und monatelang auf eine positive Behandlung zu warten.
Um als StudierendeR ein Visum zu bekommen, müssen folgende Nachweise erbracht werden:
- „Unbescholtenheit“mittels polizeilichem Führungszeugnis
- Finanzierungsnachweis nach § 293 ASVG (Stand 2007 – jährliche Indexanpassung): unter 24 Jahren ca. 4811,28 Euro, darüber ca. 8712 Euro
- Angehörige müssen als Einzelpersonen mindestens 726 Euro im Monat, Ehepaare 1092 Euro monatlich an Einkommen zur Verfügung haben
- beglaubigte Übersetzung der Dokumente, die zu einem Studium berechtigen (was z.B. für AsylwerberInnen aufgrund der Lage im Herkunftsland kaum möglich ist)
Damit nicht genug: Die wenigen, die all diese Einstiegshürden schaffen und damit Studierende an einer Österreichischen Universität sind, erwarten weitere Hürden:
- Studiengebühren in der Höhe von ca. 363,36 Euro im Semester,
- kein passives Wahlrecht bei ÖH Wahlen und somit die Unmöglichkeit ihre Anliegen selbst zu vertreten
- jedes Semester ein Nachweis über den Studienerfolg von 16 ECTS im Semester (UG §75 (6)) – sonst droht der Verlust der Aufenthaltsgenehmigung
- internationale Studierende haben keinen Zugang zum Arbeitsmarkt – nur in Ausnahmefällen ist es möglich geringfügig als Saisonarbeitskraft zu arbeiten (vgl. geringfügiges Einkommen von 360 Euro und benötigter Einkommensnachweis)
- internationale Studierende haben keine Möglichkeit Stipendien zu beantragen
… und zu behalten
Das Studierendenvisum stellt eine befristete Aufenthaltsgenehmigung dar. Studierende sind damit ständig davon bedroht, ihren Aufenthaltstitel aus willkürlichen Gründen zu verlieren.
Das bedeutet sie kommen ohne Verfahren(!!) in Schubhaft. Nach einer oft monatelangen Schubhaft – im neuen Fremdenrecht wird diese auf 10 Monate innerhalb von 18 Monaten ausgeweitet – folgt nicht selten eine Abschiebung.
Ein Aufenthaltsverbot kann aus verschiedenen Gründen ausgesprochen werden:
- öfter als einmal begangene Verwaltungsübertretung: Verwaltungsübertretungen sind z.B. Strafmandate wegen zu schnellem Fahren, Falschparken, die Anzeige wegen der Teilnahme an einer Demonstration (wie etwa Proteste gegen den WKR Ball), ein zu spätes Melden des Aufenthaltsortes (Umzug), …
- finanziellen Mittelnicht nachweisen können
- Ausübung einer Tätigkeit, die dem Ausländerbeschäftigungsgesetz [sic!] nicht entspricht („Schwarzarbeit“): Restriktive Arbeitsbestimmungen lassen vielen kaum eine andere Möglichkeit.
- Vermeintliches Angehören einer „kriminellen Organisation“: In Anbetracht der aktuellen Entwicklungen rund um die #unibrennt Proteste führt dies zu einem bedrohlichen Szenario: Kommt hier der „Terrorparagraph“ §278a zur Anwendung sind internationale Studierende de facto von Abschiebung bedroht.
- zu spätes oder nicht- Nachweisen des nötigen Studienerfolges.
Fallbeispiel
Letzteres passierte einem Studenten der Politikwissenschaft. Er wurde nachts festgenommen mit den Optionen entweder einen Asylantrag zu stellen – oder in die Türkei abgeschoben zu werden.
Arslan konnte seinen Leistungsnachweis nicht fristgerecht einreichen – und musste um seinen Aufenthalt und sein Studium bangen. Glücklicherweise erfuhren StudienkollegInnen von seinem Problem und wurden gemeinsam mit der ÖH Uni Wien aktiv.
Ohne Visum und ohne Pass, ohne die Möglichkeit zu reisen und seine Familie zu besuchen, ständigen Schikanen der Fremdenpolizei ausgesetzt und unter massiver psychischer Belastung versucht Arslan nun fertig zu studieren. Die Anwaltskosten wurden von der ÖH Uni Wien übernommen, StudentInnen von deren Schicksal niemand erfährt werden chancenlos nach Hause geschickt.
Auch hier gibt es etliche ähnliche Fälle, die nie öffentliche Aufmerksamkeit bekommen, da niemand davon erfährt.
… nach dem Studium
Auf Studierende aus Drittstaaten, die in Österreich ihr Studium abgeschlossen haben, warten weitere Auflagen:
- sie müssen einen Job mit einem Mindesteinkommen von 1.850 Euro im Monat nachweisen. Angesichts der AkademikerInnenarbeitslosigkeit und den widrigen Umstände für junge WissenschaftlerInnen vor allem zu Beginn ihrer Laufbahn, ist dies eine realitätsferne Hürde.